In meiner Praxis (Psychotherapie nach Heilpraktikergesetz) stehen Kinder, Jugendliche & junge Erwachsene im Mittelpunkt. Die Therapie und Begleitung wird individuell abgestimmt.
Vorteile Selbstzahlpraxen
Therapiedauer
Oftmals werden von Krankenkassen gesetzliche Therapieleistungen nur begrenzt genehmigt bzw. übernommen. In meiner Praxis können wir gemeinsam die Dauer und Intensität der Psychotherapie ganz individuell auf Ihr Kind abstimmen.
Flexibilität
Selbstzahlpraxen ermöglichen Ihnen und Ihrem Kind Termine flexibler (Montag bis Samstag) zu gestalten. Auch Therapiepausen (indiziert oder auch bei Ferien/ Urlaub) sind kein Problem.
Datenschutz
Anders als bei gesetzlichen Leistungen, werden Ihre Daten (und die Daten Ihres Kindes) nicht an Dritte bzw. Krankenkassen weitergegeben. Dadurch wird vermieden, dass Ihr Kind (später) beispielsweise Probleme beim Abschluss von Versicherungen (z. B. Berufsunfähigkeit etc.) oder gar bei möglicher Verbeamtung bekommt.
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Nach einer ausführlichen Anamnese (unter Verwendung wissenschaftlich anerkannter Verfahren) erfolgt eine individuell auf Ihr Kind angepasste Psychotherapie. Der Ablauf der Therapie und der Einsatz jeweiliger Therapieverfahren wird je nach Problemlage ausgewählt. Hier kommen mitunter Psychoedukation, Verfahren nach dem Acceptance and Commitment (ACT) Ansatz, Supportive Verfahren, Alltagstraining, Ressourcentraining und weitere Verfahren zum Einsatz. Um die Therapie bestmöglich auszurichten, sollte vorab eine organische Ursache der Problematik vom Haus-/ Facharzt abgeklärt werden. Dies kann aber auch vor Ort zunächst besprochen werden.
Online-Therapie
Ich biete prinzipiell auch Online-Therapien an. Ob eine Therapie als digitales Format sinnvoll und damit zielführend ist, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Gern können Sie diese Möglichkeit mit mir besprechen.
Meine thematischen Schwerpunkte liegen in den folgenden Bereichen:
Für Eltern:
Beratung und Hilfe bei der Erziehung und im Umgang mit schwierigen Lebenslagen.
Honorar
Die Psychotherapie erfolgt nach dem Heilpraktikergesetz und wird nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet. Das Honorar ist nach UStG, §4 (14a) umsatzsteuerbefreit. Sie erhalten nach der Sitzung eine Rechnung und überweisen den Leistungsbetrag.